Nachtraege am Bau: Wann sie berechtigt sind (VOB/B)

Kaum ein Bauvorhaben kommt ohne Nachtraege aus - und kaum ein Thema sorgt fuer mehr Streit. Die VOB/B regelt klar, wann ein Nachtrag berechtigt ist. Wer die Logik kennt, vermeidet Konflikte auf beiden Seiten.

Recht · 24. Juni 2026 · MMV Bauleitung
Nachtraege am Bau: Wann sie berechtigt sind (VOB/B)

Geaenderte Leistung (Paragraph 2 Abs. 5)

Aendert der Auftraggeber die geplante Leistung, ist der Preis neu zu vereinbaren - auf Basis der urspruenglichen Kalkulationsgrundlage. Ein Nachtrag ist hier berechtigt, muss aber nachvollziehbar hergeleitet werden.

Zusaetzliche Leistung (Paragraph 2 Abs. 6)

Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung, hat der Auftragnehmer Anspruch auf zusaetzliche Verguetung - sofern er den Anspruch vor Ausfuehrung ankuendigt. Diese Ankuendigung wird oft vergessen.

Mengenmehrung (Paragraph 2 Abs. 3)

Weicht die tatsaechliche Menge um mehr als 10 Prozent von der ausgeschriebenen ab, kann ein neuer Einheitspreis verlangt werden. Bei Einheitspreisvertraegen ein haeufiger, legitimer Nachtragsgrund.

Saubere Abwicklung

Ein guter Nachtrag enthaelt Leistungsbeschreibung, Begruendung, Mengen und Einzelpreise mit Bezug zur Urkalkulation - und wird vor Ausfuehrung freigegeben. Wir legen Bauherren grundsaetzlich offen, warum ein Nachtrag entsteht.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Geaenderte Leistung: Preis neu nach Urkalkulation
Zusatzleistung vor Ausfuehrung ankuendigen
Mengenmehrung ueber 10 Prozent rechtfertigt neuen Preis
Nachtrag immer vor Ausfuehrung freigeben lassen
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