Solarpflicht Baden-Wuerttemberg: Was Stuttgarter Bauherren 2026 wissen muessen
Baden-Wuerttemberg hat im Klimaschutzgesetz (KSG BW) 2022 die PV-Pflicht eingefuehrt. 2026 wurden die Schwellenwerte und Anwendungsbereiche erneut nachgeschaerft. Was Stuttgarter Bauherren jetzt zu beachten haben.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.
Wer ist betroffen
Neubau Wohngebaeude (seit 2022), Neubau Nicht-Wohngebaeude (seit 2022), grundlegende Dachsanierung im Bestand (seit 2023), Parkplaetze ab 35 Stellplaetzen (seit 2022). Ab 2026 zusaetzlich: Carports und Vordaecher ab 50 m2.
Mindestbelegung
60 % der geeigneten Dachflaeche oder eine PV-Anlage, die mindestens 30 % des Eigenverbrauchs abdeckt - whichever is bigger. "Geeignet" definiert sich ueber Verschattung, Statik und Ausrichtung.
Ersatzleistungen
Wer nicht selbst PV installieren kann (Denkmalschutz, ungeeignete Dachflaeche), zahlt eine Ersatzleistung von typisch 800-1.500 EUR pro nicht installierter kWp. Solarthermie zaehlt nur teilweise als Ersatz.
Wirtschaftlichkeit Stuttgart
Eine 10-kWp-Anlage auf einem Stuttgarter EFH-Dach erzeugt rund 9.500 kWh/a, mit Eigenverbrauch 35-50 % und Einspeisung 50-65 %. Amortisation aktuell 10-13 Jahre, inklusive Foerderung Stadt Stuttgart ggf. schneller.
Takeaways
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