Solarpflicht Baden-Wuerttemberg: Was Stuttgarter Bauherren 2026 wissen muessen
Baden-Wuerttemberg hat im Klimaschutzgesetz (KSG BW) 2022 die PV-Pflicht eingefuehrt. 2026 wurden die Schwellenwerte und Anwendungsbereiche erneut nachgeschaerft. Was Stuttgarter Bauherren jetzt zu beachten haben.
Wer ist betroffen
Neubau Wohngebaeude (seit 2022), Neubau Nicht-Wohngebaeude (seit 2022), grundlegende Dachsanierung im Bestand (seit 2023), Parkplaetze ab 35 Stellplaetzen (seit 2022). Ab 2026 zusaetzlich: Carports und Vordaecher ab 50 m2.
Mindestbelegung
60 % der geeigneten Dachflaeche oder eine PV-Anlage, die mindestens 30 % des Eigenverbrauchs abdeckt - whichever is bigger. "Geeignet" definiert sich ueber Verschattung, Statik und Ausrichtung.
Ersatzleistungen
Wer nicht selbst PV installieren kann (Denkmalschutz, ungeeignete Dachflaeche), zahlt eine Ersatzleistung von typisch 800-1.500 EUR pro nicht installierter kWp. Solarthermie zaehlt nur teilweise als Ersatz.
Wirtschaftlichkeit Stuttgart
Eine 10-kWp-Anlage auf einem Stuttgarter EFH-Dach erzeugt rund 9.500 kWh/a, mit Eigenverbrauch 35-50 % und Einspeisung 50-65 %. Amortisation aktuell 10-13 Jahre, inklusive Foerderung Stadt Stuttgart ggf. schneller.
Takeaways
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