Sicherheitseinbehalt oder Bürgschaft: Was Bauherren wissen sollten
Am Ende jedes Bauvertrags steht die Frage, wie die Gewährleistung abgesichert wird. Die beiden üblichen Wege haben unterschiedliche Folgen für Liquidität und Durchsetzbarkeit - für beide Seiten.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.
Der Einbehalt
Üblich sind fünf Prozent der Auftragssumme, die nach Abnahme einbehalten und über die Gewährleistungszeit gehalten werden. Für den Bauherrn einfach, für das Unternehmen ein spürbarer Liquiditätsentzug über Jahre.
Die Bürgschaft
Das Unternehmen stellt eine Bankbürgschaft und bekommt dafür die volle Zahlung. Wichtig ist die Formulierung: Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist etwas anderes als eine selbstschuldnerische - die erste zieht schneller.
Was oft schiefgeht
Bürgschaften laufen ab. Wenn die Gewährleistung fünf Jahre läuft und die Bürgschaft nach drei endet, steht der Bauherr ohne Sicherheit da. Die Laufzeit gehört an die Gewährleistungsfrist gekoppelt.
Rückgabe nicht vergessen
Nach Ablauf der Gewährleistung ist die Sicherheit zurückzugeben - Einbehalt auszuzahlen, Bürgschaft im Original zurückzusenden. Das gerät regelmäßig in Vergessenheit und belastet die Beziehung unnötig.
Takeaways
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