Gewährleistung: Warum das Jahresende der richtige Zeitpunkt zum Prüfen ist

Die meisten Mängel, die nach Ablauf der Gewährleistung auffallen, waren vorher schon da - nur hat niemand hingesehen. Wer die Fristen kennt und vor Ablauf prüft, verschiebt die Kosten dorthin, wo sie hingehören.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.

Gewährleistung: Warum das Jahresende der richtige Zeitpunkt zum Prüfen ist

Welche Frist gilt

Nach BGB sind es bei Bauwerken fünf Jahre, nach VOB/B vier Jahre ab Abnahme. Welche gilt, steht im Vertrag - und der Unterschied von einem Jahr entscheidet regelmäßig darüber, wer eine Sanierung zahlt.

Der Blick zwölf Monate vorher

Wir empfehlen, ein Jahr vor Fristende gezielt zu begehen. Dann bleibt Zeit, Mängel schriftlich anzuzeigen und die Beseitigung zu verfolgen, ohne unter Fristdruck zu geraten.

Anzeige hemmt nicht automatisch

Eine bloße Mängelanzeige stoppt die Frist nicht. Erst ein anerkanntes Mängelbeseitigungsverlangen oder rechtliche Schritte wirken sich aus. Wer sich auf ein mündliches "Wir schauen es uns an" verlässt, verliert Zeit.

Unterlagen an einem Ort

Abnahmeprotokoll, Vertrag, Nachträge und Mängelanzeigen gehören zusammen abgelegt. Wir übergeben unsere Projekte deshalb mit einer vollständigen Dokumentation, aus der die Fristen hervorgehen.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

BGB fünf, VOB/B vier Jahre
Zwölf Monate vor Ablauf begehen
Anzeige allein hemmt die Frist nicht
Unterlagen an einem Ort halten
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