Bauvertrag: Was Sie hineinverhandeln sollten
Ein guter Bauvertrag schützt Sie vor bösen Überraschungen. Sechs Klauseln gehören rein, drei sollten Sie vorsichtig prüfen oder herausnehmen lassen.
Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.
Drin: Verbindliche Termine
Vereinbaren Sie eine konkrete Übergabe mit Vertragsstrafe bei Verzug aus Bauherrenverschulden - und symmetrisch eine angemessene Verzugsklausel zugunsten des Bauunternehmers, falls Sie als Bauherr ausgelöst haben.
Drin: Mehr-/Minderkostenlogik
Klare Regel, wie Änderungswünsche bewertet werden: schriftlich vor Ausführung, mit Angabe der Termin- und Kostenwirkung, Freigabe durch beide Seiten.
Drin: Abnahmeprotokoll
Wer prüft? Wer unterzeichnet? Welche Mängel werden im Protokoll festgehalten? Welche Frist gilt für die Mängelbeseitigung? Klare Regel = wenig Streit.
Drin: Zahlungsplan nach Baufortschritt
Keine Vorauszahlungen ohne Baufortschritt. Üblich sind 5-10 Abschlagsrechnungen, gekoppelt an klar benannte Bauphasen.
Drin: Gewährleistung & Notfall-Hotline
5 Jahre BGB-Gewährleistung sind Standard. Eine 24/7-Notfall-Hotline für Wasser- und Heiztechnik-Schäden ist kein Luxus, sondern Standard.
Drin: Versicherungsbestätigungen
Bauleistungs-, Bauherrenhaftpflicht- und Betriebshaftpflicht. Lassen Sie sich Bestätigungen vor Baubeginn schicken.
Vorsicht: Pauschalklauseln zu höherer Gewalt
Manche Verträge weiten den Begriff so aus, dass jede Lieferverzögerung den Termin verschiebt. Definieren Sie höhere Gewalt sauber.
Vorsicht: Einseitige Nachtragsfreigabe
Nachträge müssen beidseitig signiert werden, sonst sind Sie dem Bauunternehmer ausgeliefert.
Vorsicht: Ausschluss der Eigenleistung
Bei Schlüsselfertigbau ist Eigenleistung begrenzt - aber nicht null. Reservieren Sie sich Malerarbeiten oder Außenanlage als Eigenleistung.
Takeaways
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