Bautraegervertrag oder VOB-Bauvertrag? Der Unterschied

Wer in Stuttgart eine Wohnung oder ein Haus erwirbt, schliesst entweder einen Bautraegervertrag oder einen Bauvertrag nach VOB. Die rechtlichen Folgen sind sehr unterschiedlich - und werden im Kaufstress oft uebersehen.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.

Bautraegervertrag oder VOB-Bauvertrag? Der Unterschied

Bautraegervertrag

Der Bautraeger ist Eigentuemer des Grundstuecks bis zur Abnahme. Sie kaufen ein fertiges Objekt - Eigentumsuebergang nach Komplettzahlung. Geregelt durch MaBV (Maklerverordnung). Vorteil: schluesselfertig, kein Bauherrenrisiko. Nachteil: Sie haben weniger Einflussmoeglichkeiten.

VOB-Bauvertrag

Sie sind von Anfang an Bauherr - das Grundstueck gehoert Ihnen, die Bauleistung wird beauftragt. Geregelt durch VOB/B (oder BGB-Werkvertrag). Vorteil: voller Einfluss, KfW-Foerderung direkt fuer Sie. Nachteil: Sie tragen das Bauherrenrisiko.

Foerderung

KfW-Wohngebaeude-Foerderung (z.B. KfW 297) bekommt der Eigentuemer. Bei Bautraeger bekommt sie der Bautraeger und gibt sie meist nicht voll weiter. Bei VOB-Vertrag voll bei Ihnen.

Empfehlung

Wer Foerderung mitnehmen will und einflussreich planen moechte: VOB-Bauvertrag. Wer minimales Risiko sucht und mit dem fertigen Produkt einziehen will: Bautraeger. Wir empfehlen Bauherren in Stuttgart in 80 % der Faelle den VOB-Bauvertrag.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Bautraeger: schluesselfertig, weniger Einfluss
VOB: voller Einfluss, KfW direkt
Foerderung floss bei Bautraeger nicht voll an Sie
Empfehlung: VOB-Bauvertrag (80 % der Faelle)
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