Bautraegervertrag oder VOB-Bauvertrag? Der Unterschied
Wer in Stuttgart eine Wohnung oder ein Haus erwirbt, schliesst entweder einen Bautraegervertrag oder einen Bauvertrag nach VOB. Die rechtlichen Folgen sind sehr unterschiedlich - und werden im Kaufstress oft uebersehen.
Bautraegervertrag
Der Bautraeger ist Eigentuemer des Grundstuecks bis zur Abnahme. Sie kaufen ein fertiges Objekt - Eigentumsuebergang nach Komplettzahlung. Geregelt durch MaBV (Maklerverordnung). Vorteil: schluesselfertig, kein Bauherrenrisiko. Nachteil: Sie haben weniger Einflussmoeglichkeiten.
VOB-Bauvertrag
Sie sind von Anfang an Bauherr - das Grundstueck gehoert Ihnen, die Bauleistung wird beauftragt. Geregelt durch VOB/B (oder BGB-Werkvertrag). Vorteil: voller Einfluss, KfW-Foerderung direkt fuer Sie. Nachteil: Sie tragen das Bauherrenrisiko.
Foerderung
KfW-Wohngebaeude-Foerderung (z.B. KfW 297) bekommt der Eigentuemer. Bei Bautraeger bekommt sie der Bautraeger und gibt sie meist nicht voll weiter. Bei VOB-Vertrag voll bei Ihnen.
Empfehlung
Wer Foerderung mitnehmen will und einflussreich planen moechte: VOB-Bauvertrag. Wer minimales Risiko sucht und mit dem fertigen Produkt einziehen will: Bautraeger. Wir empfehlen Bauherren in Stuttgart in 80 % der Faelle den VOB-Bauvertrag.
Takeaways
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