Verkehrssicherung im Winter: Wer räumt eigentlich die Baustelle?

Die Verkehrssicherungspflicht endet nicht am Bauzaun. Für Gehwege entlang der Baustelle, für Zuwegungen und für den Baustellenbereich selbst gibt es Verantwortliche - und die sollten benannt sein, bevor es schneit.

Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei der Bauunternehmung MMV GmbH.

Verkehrssicherung im Winter: Wer räumt eigentlich die Baustelle?

Wer ist zuständig

Grundsätzlich der Bauherr als Grundstückseigentümer, häufig vertraglich übertragen auf das bauausführende Unternehmen. Diese Übertragung muss ausdrücklich erfolgen und sollte den Umfang beschreiben.

Der Gehweg vor der Baustelle

In Stuttgart liegt die Räumpflicht für angrenzende Gehwege bei den Anliegern - auch während der Bauzeit. Wer eine Baustelleneinrichtung auf dem Gehweg hat, muss zusätzlich für einen sicheren Ersatzweg sorgen.

Innerhalb der Baustelle

Zugänge, Treppen und Gerüstaufgänge müssen begehbar sein. Vereiste Gerüstbeläge sind ein häufiger Unfallgrund - hier hilft nur regelmäßige Kontrolle und Dokumentation.

Schriftlich regeln

Wir legen Zuständigkeit, Turnus und Dokumentation vor der Wintersaison schriftlich fest. Im Schadensfall ist die Frage nicht, ob geräumt wurde, sondern ob nachgewiesen werden kann, dass geräumt wurde.

Wichtigstes auf einen Blick

Takeaways

Übertragung ausdrücklich vereinbaren
Ersatzweg bei Gehwegnutzung
Gerüstaufgänge regelmäßig prüfen
Räumung dokumentieren
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