Barrierefrei bauen nach DIN 18040: Was im Neubau zaehlt
Barrierefrei zu planen heisst, ein Haus generationenfest zu machen - fuer Familien mit Kinderwagen genauso wie fuers Aelterwerden. Wir fassen die wichtigsten Vorgaben der DIN 18040-2 (Wohnungen) zusammen und wann sie verpflichtend ist.
Wann es Pflicht ist
Die LBO BW verlangt in Gebaeuden mit mehreren Wohnungen, dass ein bestimmter Anteil barrierefrei erreichbar und nutzbar ist. Im EFH ist es freiwillig - aber als Investition in den Wiederverkaufswert und das eigene Aelterwerden hochsinnvoll.
Bewegungsflaechen und Tueren
Kernmasse: ausreichende Bewegungsflaechen (R-konform z.B. 120 x 120 cm, rollstuhlgerecht 150 x 150 cm), Tuerdurchgangsbreiten ab 80-90 cm, schwellenlose Uebergaenge (Schwellen moeglichst 0, maximal 2 cm). Das beginnt bei der Grundrissplanung, nicht beim Ausbau.
Bad und Sanitaer
Bodengleiche Dusche, ausreichend Platz neben WC und Dusche, nachruestbare Halterungen (Unterkonstruktion in der Wand schon im Rohbau vorsehen!). Selbst wenn Haltegriffe erst spaeter kommen - die Wandverstaerkung muss von Anfang an drin sein.
Schwellenlos und stufenlos
Stufenloser Zugang von aussen (Rampe statt Stufe oder hoehenangepasstes Gelaende), breite Flure, gut erreichbare Schalter und Bedienelemente. Vieles davon kostet im Neubau kaum mehr - wenn man es frueh plant statt teuer nachzuruesten.
Takeaways
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