Bauabnahme verweigern: Wann es berechtigt ist - und wann nicht
Mit der Abnahme geht das Bauwerk in Ihre Verantwortung ueber - Gefahr, Beweislast und Gewaehrleistungsfristen verschieben sich. Deshalb sollte man genau wissen, wann man abnehmen darf und wann besser nicht.
Was die Abnahme bewirkt
Mit der Abnahme beginnt die Gewaehrleistungsfrist, die Beweislast fuer Maengel geht auf den Bauherrn ueber, die Schlusszahlung wird faellig und die Gefahr geht auf Sie ueber. Eine vorschnelle Abnahme kann teuer werden.
Wann Sie verweigern duerfen
Bei wesentlichen Maengeln duerfen Sie die Abnahme verweigern. Unwesentliche Maengel berechtigen nicht zur Verweigerung - hier nehmen Sie unter Vorbehalt ab und lassen die Maengel protokollieren.
Das Abnahmeprotokoll
Ein sauberes Protokoll listet alle festgestellten Maengel, vereinbarte Fristen zur Beseitigung und einbehaltene Betraege. Vorbehalte gegen Vertragsstrafen und bekannte Maengel muessen ausdruecklich erklaert werden.
Fiktive Abnahme vermeiden
Achtung: Reagieren Sie nicht auf eine Aufforderung zur Abnahme, kann nach BGB eine Abnahme fingiert werden. Schweigen ist also keine Option - reagieren Sie immer schriftlich und fristgerecht.
Takeaways
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